Wir zeigen genau, wie die Progression berechnet wird.
Mal ange­nommen, du willst eine Unfall­ver­si­cherung abschließen.

Folgendes muss man wissen.

Der Versi­che­rungs­makler ist nicht dein Freund. Punkt ! Er arbeitet für nur eine Firma, im besten Fall für mehrere (Mehr­fach­makler). Er ist nur daran inter­es­siert, dass er jedes Jahr mit deinen Verträgen, ohne etwas zu tun, Provision bekommt. Denn jeder abge­schlossene Vertrag, den er einer Versi­cherung vermittelt hat, wird von der Versi­cherung bezahlt. Das ist der Job. Also vermittelt der Makler immer die Versi­cherung, die IHM am meisten Geld bringt und nicht DIR die besten Leis­tungen gibt.
Große, bekannte Firmen sind meistens um ein viel­faches teurer und bieten dabei auch noch um ein viel­faches weniger als kleiner Spezialversicherer.
Die Zahlungs­moral der Versi­cherer unter­scheidet sich wenig, sie wollen alle am liebsten bei einem Schaden nicht zahlen.
Der Ablauf ist bei jeder Versi­cherung der gleiche. Man meldet den Schaden, in der Frist die man dazu hat ! (Beachtet die Fristen in den Versi­che­rungs­be­din­gungen) nun schickt die Versi­cherung einen Antrags­bogen den man ausfüllen soll, dann stellt dein Hausarzt, oder ein Facharzt fest, dass der Schaden ein sog. Dauer­schaden ist, der über min. 3 Jahre besteht und danach ach weiterhin besteht. Dazu meldet man der Versi­cherung nun einen Dauer­schaden. diese schickt dann ein weiteres Formular, auf dem der Arzt seine Diagnose und die Dauer­schä­digung fest­stellen soll. ACHTUNG ! Folgende Formu­liereng soll der Arzt nutzen : Es liegt ein dauer­hafter Schaden vor, dessen genaues Ausmaß derzeit noch nicht bestimmt werden kann.
Atteste oder Kurze Beschei­ni­gungen sind nicht ausrei­chend. Diese hätten im schlimmsten Fall die Verjährung der Ansprüche zur Folge, sollte nicht eine Korrekte Meldung des Arztes vorliegen.
Erfinde nichts hinzu und lasse auch nichts weg. Auf Fragen wie : Sehen Sie das (Bei einem Augen­schaden) geben Sie klare Ja oder Nein Antworten, ansonsten werden Sie schnell als Simulant abge­stempelt. Haben Sie Schmerzen ? JA ! Und nicht, ach geht so , lala , hab mich daran gewöhnt. Das heißt für den Gutachter das Sie keine Schmerzen haben akut. Die Versi­cherung wird freuen.
Haben Sie eine Rechts­schutz, nutzen Sie diese und lassen Sie sich von einem Fach­anwalt für Medi­zin­recht und Versi­che­rungs­recht beraten. Diese finden Sie im Internet. Beachten Sie, dass Sie keine Groß­kanzlei nehmen, denn diese vertreten gerne auch mal Versi­cherer. Suchen Sie nach ”Pati­en­ten­anwalt, Medizinrecht”
Haben Sie keine Rechts­schutz, und der Fall ist recht eindeutig, so gibt es auch Anwälte die eine ”Gewinn­be­tei­ligung” mit ihnen ausmachen. Das ist mitt­ler­weile erlaubt. auch gibt es soge­nannte Prozess­fi­nan­zierer, die den Prozess nach eine eigenen Beur­teilung, finan­zieren gegen Gewinn­be­tei­ligung zwischen 20–30%.
Sollte das Gutachten aller­dings für Sie gut aussehen, seinen Sie skep­tisch ! Meistens schicken sie die Versi­che­rungen zu soge­nannten privaten Gutach­ter­praxen. Diese haben nur den einen Sinn, auf Ihre Kosten minder­wertige und schlechte Gutachten zu erstellen, die der Versi­cherung große Entschä­di­gungs­summen sparen. Es gibt Anwälte, die Gutachten für Sie lesen und bewerten und Ihnen sagen, ob das Angebot der Versi­cherung realis­tisch ist oder nicht. Das mag etwas kosten (Rechts­schutz über­nimmt das) aber sehr sehr häufig komme andere Summen raus zu Ihren Gunsten.
Wenn Sie das Gutachten auf anraten Ihres Anwalts nicht annehmen, kann u.U mit dem Versi­chere ein weiteres Gutachten durch einen weiteren neutralen Gutachter erstellt werden, oder Sie klage.
Bei einer Klage, wird Ihr Anwalt den Sach­verhalt und die Bemän­gelung des Gutachtens vortragen, daraufhin wird sich die Gegen­seite bestellen und in 99% der Fällen erst einmal eine Schrift­satz­ver­län­gerung bean­tragen. Nicht weil Sie über­lastet sind, sondern das gehört zur ersten Einschüch­terung dazu. Lachen Sie. Das Gericht gewährt diese einmalige Verlän­gerung immer. Das ist nichts besonderes.
Danach kommt die Begründung der Gegen­seite. Regen Sie sich nicht auf, denn oft sind diese Schrift­sätze pampig bis teil­weise sogar asozial. Jung­an­wälte in den beauf­tragten Kanz­leien, werden auf so etwas trai­niert. Dort werden Sie Sätze finden wie ”wird mit Nicht­wissen bestritten” ”nicht bewiesen” ” Simu­liert” usw. Es sind schon Ampu­ta­tionen bestritten worden obwohl es von dem Unfall Video­auf­nahmen gab. Das ist nichts beson­deres. Lassen Sie sich nicht zu einem Vergleich drängen. Das Gericht lässt sich von so etwas auch nicht beein­drucken, denn das Gericht wird nun eigenen Gutachter beauf­tragen. Und diese sind in 99% der Fälle echt neutral, denn sonst machen Sie sich haftbar und werden nie wieder von Gericht beauf­tragt. Im Übrigen sind viele Gutachter der vorher genannten Gutach­ter­mühlen der Versi­cherer bei Gericht nicht gerne gesehen oder werden pauschal einfach über­haupt nicht mehr angehört, da man bereits weiß, dass diese 100% parteiisch sind und nur lügen.
Sie bekommen dann Post von dem Gutachter und werden von diesem Unter­sucht. Das Gutachten wird dann den beiden Parteien zuge­sendet und man darf gegenüber des Gerichts dieses bemängeln oder weitere Fragen stellen. Dazu wird der Gutachter dann zur münd­lichen Verhandlung geladen.
Beachten Sie, dass dieser Vorgang teil­weise bis über ein Jahr dauern kann.
Der Gutachter rechnet dann Ihren Schaden aus und ordnet ihn ein und macht daraus eine Prozentzahl. Diese wird dann anhand der von Ihnen abge­schlos­senen Glie­dertaxe errechnet.
Und jetzt geht’s los.

Alle Schäden unter 25% werden linear gerechnet. Das heißt, dass die ”Progression” nicht greift. Egal ob Sie 1.000.000€ oder 10.000€ versi­chert haben, wenn Sie z.b nur 10% Gesamt­schaden haben, bekommen Sie von der Summe nur die 10%. Bei der Summe, handelt es sich um die soge­nannte Grundsumme.

Sie werden bei einer privaten Unfall­ver­si­cherung auf folgende Angaben stoßen :

Grund­summe

Progression

Die Grund­summe

Ist die Basiszahl

Die Progression

ist der Hebel.

Klingt kompli­ziert, ist es aber nicht.

Wenn Sie z.B die Grund­summe von 100.000 versi­chert haben und der Schaden ist 10% bekommen Sie 10.000€

Wenn Sie die Grund­summe 100.000 versi­chert haben und der Schaden ist 60 % bekommen Sie 60.000€

Wenn Sie die Grund­summe 100.000 versi­chert haben mit 350% Progression und der Schaden ist 10%, bekommen Sie 10.000€

Wenn Sie die Grund­summe 100.000 versi­chert haben mit 350% Progression und der Schaden ist 60%, bekommen Sie 150.000€ also ein Vielfaches !

Nutzen Sie den Rechner unten um ein bisschen rumzuspielen.

Diese Grund­summen und die dazu­ge­hö­rigen Progres­sionen sind bei allen Versi­che­rungen gleich. Soweit So Gut!.

Aber worin unter­scheiden sich denn nun die Versicherungen ?

Die Glie­dertaxe

Die Glie­dertaxe defi­niert eine Liste von Körper­gliedern und Organen, die in verschiedene Kate­gorien einge­teilt sind und den Grad der Inva­li­dität nach einem Unfall bestimmen. Jeder Eintrag in der Glie­dertaxe ist mit einem prozen­tualen Anteil verbunden, der angibt, wie viel der Versi­che­rungs­summe der Versi­che­rungs­nehmer im Falle einer dauer­haften Beein­träch­tigung oder des Verlusts dieses Glieds oder Organs erhalten wird.

Die Glie­dertaxe kann je nach Versi­che­rungs­ge­sell­schaft und Versi­che­rungs­police vari­ieren. Es ist daher von großer Bedeutung, die spezi­fi­schen Bedin­gungen und Einzel­heiten der Glie­dertaxe in der eigenen Versi­che­rungs­police zu kennen. Die Glie­dertaxe ist norma­ler­weise in einem Vertrag oder einer Versi­che­rungs­police aufge­führt und sollte sorg­fältig gelesen und verstanden werden, um Miss­ver­ständ­nisse zu vermeiden.

Die Glie­dertaxe umfasst eine Vielzahl von Körper­gliedern und Organen, darunter Arme, Beine, Finger, Hände, Füße, Augen, Ohren, Nieren und viele andere. Jeder Eintrag in der Glie­dertaxe wird mit einem bestimmten Prozentsatz bewertet, der den Grad der Inva­li­dität für den Verlust oder die Beein­träch­tigung dieses spezi­fi­schen Glieds oder Organs wider­spiegelt. Diese Prozent­sätze basieren oft auf statis­ti­schen Daten und medi­zi­ni­schen Einschätzungen.

Im Falle eines Unfalls wird der Grad der Inva­li­dität durch ärzt­liche Diagnosen und medi­zi­nische Gutachten fest­ge­stellt. Ein Versi­che­rungs­nehmer muss in der Regel nach­weisen, dass die Inva­li­dität aufgrund des Unfalls auftrat und dauerhaft ist. Anschließend wird der ermit­telte Inva­li­di­tätsgrad mit dem entspre­chenden Prozentsatz in der Glie­dertaxe multi­pli­ziert, um die Höhe der Inva­li­di­täts­leistung zu bestimmen. Zum Beispiel kann der Verlust einer Hand gemäß der Glie­dertaxe einen Prozentsatz von 70% der verein­barten Versi­che­rungs­summe abdecken. Wenn der Inva­li­di­tätsgrad nach dem Verlust einer Hand auf 70% fest­gelegt wird, erhält der Versi­che­rungs­nehmer 70% der Versi­che­rungs­summe als Leistung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Glie­dertaxe spezi­fisch für den Inva­li­di­tätsfall gilt und nicht für die Erstattung von Behand­lungs­kosten oder anderen Leis­tungen im Zusam­menhang mit einem Unfall. Sie dient ausschließlich der Fest­legung der finan­zi­ellen Entschä­digung für dauer­hafte Beeinträchtigungen.

Häufig glauben Betroffene, Oh, ich habe z.B ein Auge komplett weg oder blind durch den Unfall und im Gutachten steht, 100% Inva­li­dität. Das bezieht sich jedoch nur auf das Auge. Das Auge wiederum ist bei schlechten Verträgen ”nur” 50% wert. (Da ist im übrigen der Mindestwert für ein Auge bei einer Versi­cherung in Deutschland bei komplett Verlust) Bei sehr guten Verträgen kann der Wert bis zu 100% des gesamten Versi­che­rungs­ver­trages betragen.

Ein Beispiel :

Sie haben einen Vertrag mit 100.000€ Grund­summe und 500% Progression.

Ihr Augen­schaden ist nach Gutachten 60%.

Versi­cherung 1 hat eine schlechte Glie­dertaxe von 50% Augenwert. Also 60% Schaden von 50% Augenwert=(60*0,5)=30% Gesamt­in­va­li­dität. Ergibt 40.000€ Entschädigungszahlung
Versi­cherung 2 hat eine sehr gute Glie­dertaxte von 70% Augenwert. Also 60% Schaden von 70% Augenwert=(60*0,7)=42% Gesamt­in­va­li­dität. Ergibt 76.000€ Entschädigungszahlung.
Versi­cherung 3 hat eine Top Glie­dertaxe von 100% augenwert. Also 60% Schaden von 100% Augenwert =(60*1,0)=60% Gesamt­in­va­li­dität. Ergibt 160.000€ Entschädigungszahlung.
Das setzt sich im ganzen Vertrag fort. Und wenn man jetzt noch weiß, dass so ein Top Vertrag unter Umständen das gleiche kostet oder sogar teil­weise güns­tiger ist, da kommt man doch ins Grübeln.

Also fallen Sie nicht auf bunte Bilderchen und Große Werbe­kam­pagnen und Namen herein.

Die Versi­che­rungen mit den Top Glie­dertaxen sind z.B Prokundo (absolut die höchsten Werte), Janitos, Hanse Merkur, Haft­pflicht­kasse Dortmund, Baloise (ehemals Basler), VHV, Interrisk. (Diese Aufzählung ist nicht abschließend)

Rechner

Auszahlung

Progression

Inva­li­di­tätsgrad

Versi­che­rungs­summe