Coro­na­virus wütet in NRW – Fall­zahlen steigen auf 9.686 Infi­zierte und 66 Todesopfer

Nord­rhein-West­falen ist deutsch­landweit am schwersten von der Coro­na­virus-Ausbreitung betroffen und versetzt das Bundesland derzeit in einen Ausnah­me­zu­stand. Doch manche Menschen sind sich über den Ernst der Lage nicht bewusst. Sie feiern soge­nannte ”Corona-Partys”, chillen und grillen am Rhein, sitzen gemeinsam auf Park­bänken in der warmen Früh­lings­sonne und igno­rieren sämt­liche Appelle der Regierung an die Bevöl­kerung zu Hause zu bleiben. Dabei ist es JETZT wichtig, den Virus zu verlang­samen, damit die Kran­ken­häuser nicht an ihre Kapa­zi­täts­grenzen stoßen. Derzeit sind viele Kliniken dabei, zusätz­liche Kapa­zi­täten für die inten­siv­me­di­zi­nische Betreuung von Covid-19-Kranken zu schaffen. Noch sind die deut­schen Kliniken Herr der Lage. Doch das kann sich bei dem rasanten Anstieg der Infi­zie­rungen in NRW schnell ändern.

Kontakt­verbot statt Ausgangssperre

Seit Montag gilt die einheit­liche Rechts­ver­ordnung des Landes, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlang­samen. Harte Strafen kündigte Armin Laschet bei Verstößen gegen das wegen des Coro­na­virus erlassene Kontakt­verbot an. Bei einer Pres­se­kon­ferenz sagte Laschet : ”Wir dürfen nicht die Vernünf­tigen über­wachen, sondern wir müssen die Unver­nünf­tigen bestrafen, hart und klar.” In diesem Zuge hat die NRW-Landes­re­gierung am 24.März 2020 einen Bußgeld­ka­talog erlassen, der regelt, wie Verstöße gegen das Kontakt­verbot bestraft werden.

”Die Lage ist ernst. Es geht um Leben und Tod. Das strenge Kontakt­verbot wird sicher helfen, das Anste­ckungs­risiko schnell zu reduzieren.”

Armin Laschet | NRW-Ministerpräsident

Straf- und Bußgeld­ka­talog zur Umsetzung des Kontaktverbots :

Verzehr von Außer-Haus-Speisen näher als 50 Meter am Restaurant oder Imbiss 50 Euro
Zusam­men­künfte von mehr als zwei Personen in der Öffent­lichkeit (sofern nicht von Ausnahmen gedeckt) 200 Euro
Uner­laubte Besuche in Kran­ken­häusern oder Altenheimen 800 Euro
Picknick und Grillen 250 Euro
Orga­ni­sieren von uner­laubten Sportveranstaltungen 1.000 Euro
Betrieb von Restau­rants, Kneipen, Cafes 4.000 Euro
Betrieb von Fitness- oder Sonnenstudios 5.000 Euro
Öffent­liche Ansammlung von mehr als zehn Personen Straftat – Geld­strafe oder Frei­heits­strafe von bis zu fünf Jahren